Ein Richtprojekt ist eine detaillierte Planungsarbeit, die z. B. im Rahmen eines Studienauftragsverfahren erstellt wird. Es enthält das ausgewählte Konzept, das als Richtlinie für die weitere Planung und Umsetzung dient.
Im Jahr 2019 führte die Grundeigentümerschaft für das an der Bolligenstrasse 122 adressierte Grundstück ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren nach SIA 143 mit drei Teams durch. Die Studie von smarch Mathys & Stücheli Architekten wurde einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen. Nach Überarbeitung wurde die Studie dem Beurteilungsgremium Anfang 2020 erneut präsentiert und als Grundlage für die weitere Planung empfohlen. Im Herbst 2021 wurde das Richtprojekt der Planungskommission sowie dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat empfahl eine Reduktion um ein Vollgeschoss aufgrund der als kritisch angesehenen Höhe des Gebäudes. Das entsprechend überarbeitete Richtprojekt wurde den Behörden im Frühling 2022 vorgelegt und zur Weiterbearbeitung freigegeben.
Um sicher zu stellen, dass erkannte Qualitäten aus dem Verfahren auch im Bauprojekt berücksichtigt und schliesslich umgesetzt werden, sieht die Überbauungsordnung zwei Massnahmen vor:
Das Richtprojekt nimmt die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem Richtplan Siedlung auf und trägt massvoll zur inneren Verdichtung bei.
Die schwierige, zweifach geneigte Topografie ist Teil der Architektur geworden. Das neue Gebäude fügt sich so auf natürliche Weise in das Gesamtumfeld ein.
Die Rotondenbegrünungen folgen dem Ziel, das Projekt optimal in die grüne Hanglage einzubetten und den optischen Fluss vom Flugbrunnenareal her talwärts Richtung Bahnhof weiterzugeben.
Die drei Balkontürme wirken identitätsstiftend und lassen eine säulenförmige Struktur aufleben.
Durch die Offenlegung und Revitalisierung des Flugbrunnenbächli wird nicht nur die Natur gefördert, sondern auch die Lebensqualität der Bewohner:innen verbessert. Es entsteht ein attraktiver und erlebbarer Aussenbereich. Die optische Verschmelzung von öffentlichem und privatem Grünraum eingangs des Dorfzentrums ergibt eine harmonische Eingliederung in das gegebene Ortsbild und Terrain.
Das offen gelegte Flugbrunnenbächlein wird mit einheimischen Pflanzen und Gehölzen bestückt. Dabei wird grosser Wert auf die Qualität und das Zusammenspiel von Flora und Fauna gelegt, damit eine Harmonisierung beider Welten entstehen kann. Durch die Attraktivierung des Stegackerwegs wird die Aufenthaltsqualität zusätzlich aufgewertet. Dies geschieht im Rahmen der Änderung des Zonenplans 3, über welche die Gemeindeversammlung im Juni 2024 befinden wird.
Wenn Hecken oder natürliche Strukturen aus Gründen wie z. B. einem Bauvorhaben entfernt werden müssen, verlangt das kantonale Recht, dass eine gleichwertige Fläche als Ersatz bereitgestellt wird.
Die aktuell auf dem Grundstück vorhandene Hecke muss aufgrund des Neubaus ersetzt werden. Die Überbauungsordnung sieht vor, dass die aktuell wenig qualitätsvollen vorhandenen Hecken durch qualitativ hochwertige und einheimische Pflanzen ersetzt werden. Damit wird ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und Biodiversität geleistet. Die Flächen für den Ersatz wurden im Rahmen der Vorprüfung durch die kantonale Stelle definiert und liegen der Überbauungsordnung (UeO) als Planbeilage bei.